Vereinsförderung

Ab 1.1.2024 gewährt die Marktgemeinde Eberschwang unter folgenden Voraussetzungen eine

Förderung für Vereine:

1. Der Verein muss seinen Vereinssitz in Eberschwang haben.

2. Das Ansuchen auf eine Förderung muss bis spätestens 31. Mai erfolgen.

3. Die Fördermittel dürfen ausschließlich dem Verein zugutekommen. (Sportgeräte,

Ausbildungen, etc.)

4. Die Marktgemeinde hat jederzeit das Recht, den Nachweis über die Mittelverwendung

anzufordern. Der Ansuchende hat den Nachweis umgehend zu übermitteln.

5. Das Ansuchen hat Online über das entsprechende Formular 

www.eberschwang.at/Vereinsfoerderung zu erfolgen.

6. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.

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Richtlinien Vereinsförderung (327 KB) - .PDF

Zuständig