Kanal

Übersicht zum Thema Kanal

Wartung u. Betrieb der Wasserversorgung, Kanalisation u. Kläranlage

Leitung: Subasic Belma 


Kanalgebührenordnung

Für den Anschluss an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz der Marktgemeinde Eberschwang wird eine Kanalanschlussgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke, im Falle des Bestehens von Baurechten der Bauberrechtigte.

Weitere Information darüber entnehmen Sie bitte der Kanalgebührenverordnung.

Bei Fragen o.ä. können Sie sich bei Frau Mayr Monika melden.