Veranstaltungsbewilligungen

Zur erwerbsmäßigen Durchführung einer Veranstaltung ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich. Diese ist beim Gemeindeamt bzw. bei Großveranstaltungen bei der Bezirkshauptmannschaft zu beantragen.

Nicht bewilligungspflichtig sind:

Veranstaltungen im Rahmen eines Gastgewerbebetriebes, wenn diese typisch für die ausgeübte Betriebsart sind.

Veranstaltungen, denen keine Erwerbsabsicht zugrunde liegt oder mit denen ausschließlich kulturelle oder sportliche Zwecke oder Zwecke der allgemeinen Jugend- und Erwachsenenbildung verfolgt werden.


Gesetzliche Grundlagen

Veranstaltungssicherheitsgesetz

Veranstaltungssicherheitsverordnung

Zuständig