Studienbeihilfe

Ab dem Studienjahr 2023/2024 gewährt die Marktgemeinde Eberschwang unter folgenden

Voraussetzungen eine Studienbeihilfe:

1. Die Studienbeihilfe kann nur für ein volles Studienjahr1 gewährt werden.

2. Es kann nur jenen Studenten eine Beihilfe gewährt werden, welche ihren Hauptwohnsitz in

der Marktgemeinde Eberschwang haben.

3. Das Ansuchen auf Studienbeihilfe ist während des Studienjahres, spätestens aber bis 

31. Mai zu stellen.

4. Studenten müssen nach den jeweiligen Richtlinien die Voraussetzungen für die Gewährung

der Familienbeihilfe erfüllen.

5. Die Förderung wird maximal fünfmal gewährt und beträgt pro Jahr € 175,-.

6. Studenten, die ihr Hochschulstudium „sub auspiciis" abschließen, bekommen von der

Marktgemeinde Eberschwang eine einmalige Erfolgsprämie von € 350,-. (Nach Vorlage des

Abschlusses).

7. Das Ansuchen hat Online über das entsprechende Formular

www.eberschwang.at/Studienbeihilfe zu erfolgen.

8. Die Marktgemeinde hat jederzeit das Recht, Unterlagen (Inskriptionsbestätigung,

Bestätigung Familienhilfe, etc.) anzufordern. Der Ansuchende hat die Unterlagen

umgehend zu übermitteln.

9. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Studienbeihilfe besteht nicht.

QR-Code

Richtlinien Studienbeihilfe (330 KB) - .PDF

Zuständig