Mutter-Kind-Zuschuss

Das Land OÖ. gewährt einen Mutter-Kind-Zuschuss in der Gesamthöhe von € 370,--. Dieser Betrag wird in zwei Teilbeträgen ausbezahlt (erster Teil mit Vollendung des 2. Lebensjahres, zweiter Teil mit dem Nachweis der letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung - zwischen 58. und 62. Lebensmonat). Vom Land wird hiefür ein eigenes Vorsorgeheft im Wege der zuständigen Ärzte (prakt. Ärzte u. Kinderärzte) ausgegeben, das zwei Antragsformulare enthält. Darin müssen die ärztlichen Untersuchungen und der Hauptwohnsitz durch die Gemeinde bestätigt werden.
Voraussetzung für die Gewährung dieses Zuschusses ist die Durchführung der vorgesehenen Untersuchungen laut Mutter-Kind-Pass und der entsprechenden Impfungen. Für detaillierte Information folgen Sie dem Link.

Mutter-Kind-Zuschuss

Zuständig