Kleinkläranlagen

Gefördert werden vollbiologische Kleinkläranlagen in Gebieten, die außerhalb der sogenannten "Gelben Linie" (= kein öffentliches Kanalnetz vorgesehen) liegen und für die eine Landesförderung gewährt wird.

Der Fördersatz beträgt 5 % der tatsächlichen und durch Rechnungen nachgewiesenen Baukosten. Die Förderhöhe ist mit einem Betrag von € 800,-- pro angeschlossenem Objekt gedeckelt.