Grünlandförderung

Ab 2024 gewährt die Marktgemeinde Eberschwang unter folgenden Voraussetzungen eine

Grünlandförderung1:

1. Wer kann gefördert werden?

• Eberschwanger Grundbesitzer und Pächter, welche landwirtschaftliche Kulturflächen als

Dauerwiesen selbst bewirtschaften, Viehhaltung betreiben und mindestens einmal

jährlich mähen. (Betriebsnummer ist anzugeben)

• Die Dauerwiesen müssen auf Eberschwanger Gemeindegebiet sein und dürfen dafür

keine Landesförderung als Biotopflächen erhalten.

2. Es wird je Hektar2 Förderungsbetrag von EUR 10,00 gewährt, maximal jedoch 

400,- pro Betrieb.

3. Das Ansuchen hat Online über das entsprechende Formular 

www.eberschwang.at/Gruenlandfoerderung zu erfolgen.

4. Das Ansuchen auf Grünlandförderung ist spätestens bis 31. Mai zu stellen.

5. Die Marktgemeinde hat jederzeit das Recht, Unterlagen (Nachweis der Fläche,

Pachtverträge, etc.) anzufordern. Die Unterlagen sind umgehend zu übermitteln.

6. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Grünlandförderung besteht nicht.3 Falls

Dauerwiesen ganzflächig chemisch behandelt werden, fallen diese aus der Förderung

heraus. Unwahr gemachte Angaben führen zum Verfall des Förderungsanspruches.

Gewährte Förderungsbeträge müssen unverzüglich zurückbezahlt werden.

Über die Gewährung der Grünlandförderung wird jeweils in der Gemeindevorstandssitzung vor

der Sommerpause beschlossen (Ende Juni).

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Richtlinien Grünlandförderung (331 KB) - .PDF

Zuständig