Vermeidung von Lärmbelästigung

Lärmbelästigung

Liebe Eberschwanger:innen!

Wir ersuchen euch eindringlich, im Interesse einer guten Nachbarschaft, Arbeiten mit ungebührlich störendem Lärm (Garten- und sonstige Arbeitsgeräte mit Verbrennungs- oder Elektromotoren, wie
z. B. Rasenmäher, Sägen, Schlagbohrmaschinen, Winkelschleifer, etc. sofern sie nicht im Rahmes eines Gewerbe- oder Industriebetriebes Verwendung finden) ausschließlich zu folgenden Zeiten auszuführen:

MONTAG bis SAMSTAG

06:30 Uhr bis 12:00 Uhr

               und

13:30 Uhr bis 20:30 Uhr


An Sonn- und Feiertagen sind derartige Arbeiten GÄNZLICH zu unterlassen!!!

Zudem wird um eine Einhaltung der allgemeinen Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr ersucht.

Nur die konsequente Einhaltung dieser Zeiten verhindert die generelle Erlassung einer Lärmschutzverordnung für unsere Gemeinde, die bei Verwaltungsübertretungen Geldstrafen nach sich ziehen würde.

16.06.2026