Überblick zum neuen Oö. Hundehaltegesetz 2024

Seit 01. Dezember 2024 gilt in OÖ das neue Hundehaltegesetzt 2024.

Das Gesetz verpflichtet Hundehalter:innen zu mehr Verantwortung.

Per gesetzlicher Definition gibt es nun Hunde, große Hunde, spezielle Hunde und auffällige Hunde.


Wichtigste Frage -> habe ich bereits einen Hund oder möchte ich einen?


1) Infos für Hundebesitzer:innen:

a) Hundeanmeldung VOR 01.12.2024:

    -> welche Rasse? 


b) Hundeanmeldung NACH 01.12.2024:

    -> welche Rasse bzw. dann Größe? 




diverse Hunderassen 1diverse Hunderassen 2Ein Hund mit einem Cartoon-Gesicht

2) Infos für Personen, die gerne einen Hund möchten:

  • bereits VOR Anschaffung, muss eine theoretische Sachkunde-Ausbildung mit Prüfung positiv absolviert werden
  • Hunde, älter als 12 Wochen, müssen beim Hauptwohnsitz-Gemeinde binnen fünf Werktagen angemeldet werden
  • je nach Größe, Rasse bzw. Auffälligkeit des Hundes gelten in Oberösterreich unterschiedliche Bestimmungen zu Ausbildungsverpflichtungen und zum Führen von Hunden im öffentlichen Raum


Genauere Infos unter:
https://hundehaltung-ooe.at/infos-fuer-sie/ich-habe-noch-keinen-hund/

eine Person, die einen Baby-Hund hält


10.12.2024