Info -> Flächenwidmungsplan-Änderung ehemaliges Ziegelwerk Eberschwang

pv anlage

Liebe Mitbürger:innen!

Wir haben hier eine Info für euch betreffend Flächenwidmungsplan-Änderung ehemaliges ZIEGELWERK Eberschwang 🖌️

In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde die Einleitung einer Änderung des Flächenwidmungsplans für das Gelände des ehemaligen Ziegelwerks behandelt.

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🔍 Worum geht es konkret?

Das Areal wurde in der Vergangenheit für den Lehmabbau (Bergbau) genutzt. Diese Nutzung ist abgeschlossen. 

In weiterer Folge wird das Gebiet raumordnungsgemäß neu geordnet.

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Dabei werden folgende Punkte behandelt:
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👉 1️⃣  Grünland mit Sondernutzung Photovoltaik (PV)

Ein Teil der Flächen wird als Grünland ausgewiesen und mit einer Sonderausweisung für eine Photovoltaikanlage versehen.

Was bedeutet das?

„Grünland mit Sondernutzung PV“ bedeutet:

  • Die Fläche bleibt rechtlich Grünland und wird nicht zu Bauland.
  • Es ist ausschließlich die Errichtung einer Photovoltaikanlage zulässig.
  • Wohnbau, Gewerbebauten oder Deponien sind dort NICHT erlaubt.
  • Die Nutzung ist grundsätzlich rückbaubar vorgesehen.

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👉 2️⃣  Anpassungen im Betriebsbaugebiet

Bestehende Betriebsflächen werden so angepasst, dass die Abstandsbestimmungen eingehalten werden und eine geordnete Flächenform entsteht.

Die B-Widmung (Betriebsbaugebiet) bleibt bestehen, da die Änderungen großteils ausschließlich die bisherige Bergbau-Widmung betreffen.

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👉 3️⃣  Rückwidmung in Grünland

Ein Teil des bisherigen Betriebsbaugebiets wird wieder in Grünland (Land- und Forstwirtschaft inkl. Wald) rückgewidmet.

➡️  Damit ist dort künftig keine betriebliche Nutzung mehr möglich.

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📌 Wichtig:
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Mit diesem Beschluss wird noch KEIN Bauvorhaben genehmigt, sondern der Start eines gesetzlich geregelten Umwidmungsverfahrens beschlossen.

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💬 Transparenz ist uns wichtig
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Solche Entscheidungen betreffen die langfristige Entwicklung unserer Gemeinde. Deshalb ist es wichtig, die Inhalte offen und verständlich darzustellen.

19.12.2025